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Betriebsgrundstück

Gemäß dem Bewertungsgesetz handelt es sich bei einem Betriebsgrundstück um einen zum Gewerbebetrieb gehörenden Grundbesitz. Es kann zwei Arten von Wirtschaftsgütern darstellen: Grund und Boden sowie Gebäude.
Wenn ein Grundstück zu mehr als 50 % seines Wertes dem Gewerbebetrieb zugehörig ist, so gilt das gesamte Grundstück als Teil des Gewerbebetriebs und somit auch als Betriebsgrundstück. Bemisst sich der gewerblich genutzte Anteil auf genau 50 % oder weniger, so ist das Grundstück dem Grundvermögen zuzurechnen. Wird das Grundstück zu 100 % unmittelbar betrieblich genutzt, wird es dem notwendigen Betriebsvermögen zugeordnet. Sofern noch weitere Personen Miteigentümer sind, ist das Grundstück nur mit dem Anteil notwendiges Betriebsvermögen, der dem Inhaber des Betriebes gehört.
Bewertung: Betriebsgrundstücke werden entweder wie Grundvermögen oder wie Land- und Forstwirtschaftliches Vermögen bewertet. Unter erbschaftssteuerlichem Aspekt betrachtet wird das Betriebsgrundstück mit seinem Grundbesitzwert bewertet.

Praxistipp: Sind in einem Grundstück stille Reserven enthalten, können diese den steuerpflichtigen Gewinn bei einer Entnahme aus dem Betriebsvermögen im Rahmen einer Schenkung erhöhen.


Siehe hierzu auch: Bedarfsbewertung