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Betriebsunternehmen

Mit Durchführung einer Betriebsspaltung teilt sich das vorhergehende Unternehmen in zwei Teile; in ein sogenanntes Betriebsunternehmen und in ein Besitzunternehmen. Die Aufteilung findet sich in personeller und schachlicher Verflechtung. Dem Besitzunternehmen werden alle Wirtschaftsgüter zugeschlagen. Das Betriebsunternehmen führt die Geschäfte und pachtet Wirtschaftsgüter vom Besitzunternehmen. Die Betriebsaufspaltung dient sowohl zur steuerrechtlichen als auch haftungsrechtlichen Aufteilung. Bei einem eventuellen Konkurs gehen die wesentlichen Teile nicht verloren. Jede Unternehmensform kann als Personengesellschaft oder als Kapitalgesellschaft geführt werden. Die Einkünfte stammen aus gewerblich Betrieb und sind somit gewerbesteuerpflichtig.


Praxistipp: Im Idealfall sind die gleichen Personen mit gleichen Teilen beteiligt. Wer die meisten Teile einer Unternehmung hat, der kann auch über das Unternehmen bestimmen.


Siehe hierzu auch: Einkünfte aus Gewerbebetrieb