Große Wichtigkeit findet die Differenzbesteuerung im Handel von gebrauchten beweglichen körperlichen Gegenständen, wie zum Beispiel mit einem Gebrauchtwagen. Aufgrund dieser Regelung wird vermieden, dass beim Wiederverkauf nochmals in voller Umsatzsteuer berechnet wird. Zum Erlangen der Differenzbesteuerung müssen bestimmte Anforderungen erfüllt werden. So müssen die Gegenstände beim Gemeinschaftsgebiet gekauft werden, der Verkäufer darf beim Wiederverkauf keine Umsatzsteuer schulden. Entscheidend ist jedoch, dass beim Kauf keine Umsatzsteuer angefallen ist. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn das der Kauf bei einer Privatperson oder einem Kleinunternehmen, welche keine Rechnungen mit Umsatzsteuer ausstellen erfolgt ist. Als Widerverkäufer werden Unternehmen bezeichnet, die gewerblich gebrauchte Gegenstände ankaufen und anschließend selbst wieder verkaufen. Bestes Beispiel hierfür sind Gebrauchtwagenhändler.
Praxistipp: Das Besondere an der Differenzbesteuerung ist die Tatsache, dass hier lediglich der Unterschied zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis bei der Umsatzsteuer Berücksichtigung findet. Nutzt das Unternehmen den gekauften Gegenstand zu eigenen Zwecken oder wird dieser zu privaten Zwecken erworben, dann findet die Differenzbesteuerung keine Anwendung.