Von einer Gesamtschuld spricht man immer dann, wenn eine Steuerschuld von mehreren Personen gleichzeitig geschuldet wird. Eine Gesamtschuld gilt auch dann, wenn beispielsweise verheiratete Paare gemeinsam veranlagt werden oder mehrere Steuerpflichtige nebeneinander für eine Steuerschuld haften. Die Forderung für eine Gesamtschuld seitens des Finanzamtes besteht nur einmal, wobei jedoch jeder Schuldner diese begleichen kann. Solange die Gesamtschuld nicht beglichen wurde, ist jeder Schuldner gleichermaßen zu einer Zahlung verpflichtet. Eine Gesamtschuld kann immer nur dann bestehen, wenn vom Finanzamt vorher ein Steuerbescheid erlassen wurde. Dieser gilt gleichermaßen für alle Schuldner und kann auch von jedem einzeln angefochten werden. Sobald ein Gesamtschuldner die Schuld begleicht, gilt diese auch für alle anderen als getilgt. Bei einer verspäteten Begleichung werden die sich daraus ergebenden Säumniszuschläge für alle Gesamtschuldner gleichermaßen erhoben. Dagegen muss bei einer Anfechtung nur derjenige Gesamtschuldner die Aussetzungszinsen übernehmen, von dem die Anfechtung ausgegangen ist.