Haben mehrere Personen parallel und innerhalb ein und desselben Schuldverhältnisses Haftung für die gleiche Leistung übernommen, gelten diese Personen als Gesamtschuldner. Auch Personen, die einer gemeinsamen Veranlagung bei der Besteuerung unterliegen, wie beispielsweise Erben des gleichen Objektes oder Ehepartner, die einen gemeinsamen Kredit aufgenommen haben, sind per Gesetz Gesamtschuldner. Dabei schuldet jede einzelne Person die gesamte Leistung aus dem gemeinsamen Schuldverhältnis. Sofern ein Gesamtschuldner Leistungen erbringt, wirkt sich das unmittelbar auf die Höhe der Schuld der anderen Schuldner aus. Sicherheiten sind im Schuldverhältnis von Gesamtschuldnern den gleichen Gesetzmäßigkeiten unterworfen. Es gilt zu beachten, dass sich die Gesamtschuldnerschaft nicht nur die konkrete Leistung betrifft, sondern auch alle sich daraus ergebenden Verbindlichkeiten, wie beispielsweise Überziehungszinsen, Nachforderungen, Stundungszinsen oder Säumniszuschläge.