MehrNetto.de - Steuerlexikon


Good will

Der Good will wird unter anderem auch als Firmenwert oder Geschäftswert bezeichnet. Als Good Will gilt immer der Mehrwert eines Unternehmens. Dieser ergibt sich aus dem Substanzwert abzüglich der vorhandenen Schulden. Somit ist der Good wird den immateriellen Vermögenswerten zuzuschreiben und verkörpert vom Prinzip her die Aussichten auf einen zukünftigen Gewinn. Gebildet wird der Good will immer vom jeweiligen Unternehmen und er ist auch immer untrennbar mit diesem verbunden. Gebildet wird der Geschäftswert aus verschiedenen Faktoren wie der Absatz- und Einkaufsorganisation, den Kenntnissen und Fähigkeiten der Mitarbeiter, der Lage eines Geschäfts bzw. Unternehmens sowie aus dem Image und Bekanntheitsgrad eines Unternehmens.
Für den Fall, dass der Good will, gegen Zahlung eines erworben wurde, so besteht ein Wahlrecht zur handelsrechtlichen Aktivierung. Dies liegt beispielsweise vor, wenn der der Kaufpreis eines Unternehmens über dem Wert der aktiven und passiven Wirtschaftsgüter liegt. Das Handelsrecht sieht vor, dass dieser Geschäftswert von Kapitalgesellschaften gesondert ausgewiesen werden muss. Bei kleineren Kapitalgesellschaften besteht die Möglichkeit einer Aktivierung als 'Immaterielle Vermögensgegenstände'. Ein selbst geschaffener Good will darf dagegen nicht aktiviert werden.
Aus steuerrechtlicher Sicht gesehen besteht eine Aktivierungspflicht für einen entgeltlich erworbenen Geschäftswert. Dieser gehört steuerlich gesehen zu den abnutzbaren Wirtschaftsgütern und kann über einen Zeitraum von 15 Jahren abgeschrieben werden.


Siehe hierzu auch: Abschreibung / linear