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Internetkosten

Sofern private Internetkosten aufgrund beruflicher Notwendigkeit entstehen, können diese in der Steuererklärung als Werbungskosten angesetzt werden. Zum Nachweis der entstanden Kosten muss eine entsprechende Rechnung vorgelegt werden. Damit das Finanzamt keine Schwierigkeiten macht, empfiehlt sich das Führen eines 'Fahrtenbuches'. Darin sollte zwingend angegeben werden, wann und wie lange, sowie für welchen Zweck das Internet beruflich genutzt wird. Sollte ein Arbeitnehmer das zur Verfügung gestellte Internet auch für private Zwecke nutzen, handelt es sich um eine steuerfreie Leistung.


Siehe hierzu auch: Computer/ Arbeitgebergeschenk, Werbungskosten / Vermieter