Juristische Personen sind unter anderem Unternehmen mit eigener Rechts- und Geschäftsfähigkeit, was vor allem für Kapitalgesellschaften zutrifft. So ist eine GmbH ist beispielsweise Trägerin von Rechten und Pflichten im Sinne des Steuerrechts. Dabei richtet sich der Umfang der Steuerpflicht nach den Bestimmungen einzelner Steuergesetze. So hängt die Steuerpflicht der bei der Einkommensteuer und bei der Körperschaftsteuer von der Rechtsform der Gesellschaft ab, teilweise aber auch von der Unternehmereigenschaft, wie beispielsweise im Umsatzsteuergesetz. Juristische Personen unterliegen grundsätzlich mit ihren Einkünften der Körperschaftsteuer, während natürliche Personen der Einkommensteuer unterliegen. Das Privatrecht kennt als juristische Personen Körperschaften des Privatrechts und Stiftungen bürgerlichen Rechts. Zu den Ersteren zählen der Verein, die Aktiengesellschaft, die Kommanditgesellschaft auf Aktien, die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die Unternehmergesellschaft, die eingetragene Genossenschaft und die Europäische Gesellschaft. Das öffentliche Recht unterscheidet zwischen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen öffentlichen Rechts.