Der Kinderfreibetrag stellt eine Alternative zum Kindergeld dar. Besonders wenn die Eltern über ein über dem Durchschnitt liegendes Einkommen verfügen, kann sich der Kinderfreibetrag positiv auswirken. Bei Steuerpflichtigen, die zur Steuererklärung die Anlage 'Kinder' ausfüllen, wird durch das Finanzamt automatisch geprüft, ob ein Kinderfreibetrag im Verhältnis zum Kindergeld günstiger wäre. Kommt das Finanzamt zum Ergebnis, dass der Steuerfreibetrag sich lohnt, wird dieser direkt bei der Berechnung des steuerpflichtigen Einkommens abgezogen und das Kindergeld zurückgefordert. Dies gilt auch für den 2004 eingeführten Sammelfreibetrag für die Betreuung, Erziehung und Ausbildung. Pro Elternteil beträgt der Kinderfreibetrag 1824 Euro, wodurch sich für verheiratete Paare ein Freibetrag von 3648 Euro ergibt. Für einen Kinderfreibetrag müssen die gleichen Voraussetzungen erfüllt werden wie für den Bezug von Kindergeld. Die einzige Ausnahme besteht darin, dass die Kinder für einen Kinderfreibetrag nicht bei den Eltern wohnhaft sein müssen. Der Kinderfreibetrag für ein Elternteil wird auch dann gewährt, wenn der zweite Elternteil verstorben ist oder dessen Aufenthaltsort nicht bekannt bzw. der zweite Elternteil nicht zu ermitteln ist. Für den Fall, dass die Kinder im Ausland leben, wird ein eingeschränkter Freibetrag gewähr, wobei die Höhe vom jeweiligen Wohnsitzland des Kindes abhängt.