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Kommission

Bei einem Kommissionär handelt es sich um einen selbständigen Kaufmann, der Waren und/oder Wertpapiere gewerblich, meist gegen eine Provision und nicht auf eigene Rechnung einkauft (Einkaufskommission) oder an Kunden verkauft (Verkaufskommission).
Gemäß dem Umsatzsteuerrecht entspricht ein Kommissionsgeschäft einer Lieferung. Das Entgelt ist das vom Kunden für die Lieferung gezahlte Entgelt abzüglich der Verkaufsprovision für den Kommissionär. Dabei gilt der Betrag, den ein Kommissionär aufzuwenden hat, um eine Lieferung vom Unternehmen zu erhalten, ebenso als Entgelt. Der Kommissionär kann für den Einkauf von Waren den Vorsteuerabzug nutzen. Erst mit der Übergabe der Ware oder der Wertpapiere kommt es zu einer Lieferung von Seiten des Kommittenten an den Kommissionär.


Siehe hierzu auch: Umsatzsteuer-Identifikationsnummer