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Konkurrenzklausel

Mit im Vertrieb oder im höheren Management tätigen Arbeitnehmern werden im Allgemeinen Konkurrenzverbote vereinbart. Kommt es aufgrund derartiger Vereinbarungen bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen zur Zahlung von Karenzentschädigungen, so handelt es sich dabei um steuerpflichtigen Arbeitslohn. Falls die Entschädigung in Form einer einmaligen Zahlung geleistet wird, ist dies steuerlich begünstigt.


Siehe hierzu auch: Abfindung