Das Lagefinanzamt wird alternativ auch als Betriebsfinanzamt bezeichnet. Es ist immer das Finanzamt, das für die Erteilung von so genannten Grundlagenbescheiden verantwortlich ist. Dabei handelt es sich um die Feststellungsbescheide, die sich auf die gesonderte Feststellung von Gewinnen und Verlusten aus einer gewerblichen Tätigkeit beziehen. Deren Rechtsgrundlage ist der Paragraf 180 der Abgabenordnung. Darin heißt es, dass das Finanzamt zuständig ist, in dessen Einzugsbereich die Geschäftsleitung ihren Sitz hat. Gibt es eine solche nicht, ist der Standort der Betriebsstätte für die Zuständigkeit maßgeblich. Hat ein Unternehmen ohne Geschäftsleitung mehrere Betriebsstätten, ist das Finanzamt zuständig, in dessen Bereich sich die Betriebsstätte mit der größten wirtschaftlichen Bedeutung für das Unternehmen befindet.