Kosten für eine Lerngemeinschaft können als Werbungskosten angerechnet werden. Entstandene Kosten für eine Lerngemeinschaft können beispielsweise während der Absolvierung einer Berufsausbildung entstehen. Typische Kosten hierfür wären Fahrtkosten und Verpflegungskosten. Als Fahrtkosten können 0,30 Euro für das eigene Fahrzeug berechnet werden. Bei einer Abwesenheit von mindesten 8 Stunden pro Tag können Verpflegungskostenpauschalen geltend gemacht werden. Es muss ein schriftlicher Nachweis für die Lerngemeinschaft erbracht werden. Ein Nachweis kann sein: eine schriftliche Bestätigung von einem anderen Kursteilnehmer oder eine Teilnehmerurkunde.