Lohnfortzahlungen, beispielsweise im Krankheitsfall, stellen steuerpflichtigen Arbeitslohn dar. Der Anspruch eines Arbeitnehmers auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist auf einen Zeitraum von sechs Wochen begrenzt; danach erhält der Arbeitnehmer ein Krankengeld, das steuerfrei bleibt.