Bei der Lohnsteuer handelt es sich nicht um eine eigene Steuerart. Von der Lohnsteuer wird im Zusammenhang mit der Einkommenssteuer gesprochen, wobei sie als besondere Erhebungsform zu betrachten ist. Lohnsteuerpflichtig sind ausschließlich abhängig Beschäftigte, die keine selbstständigen Einkünfte erzielen. Für die Abführung der Lohnsteuer ist immer der Arbeitgeber verantwortlich. Die Höhe der zu entrichtenden Beiträge orientiert sich an der Höhe des Einkommens und an den persönlichen Verhältnissen des Arbeitnehmers. Die regelmäßig gezahlte Lohnsteuer wird mit der jährlichen Einkommenssteuerveranlagung des Arbeitnehmers verrechnet. Oftmals erhalten die Arbeitnehmer eine teilweise Rückzahlung. Jeder Arbeitnehmer muss die Lohnsteuer abführen. Dazu zählen unbeschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer, Arbeitnehmer, deren Lohn der deutschen Besteuerung nicht unterliegt und Arbeitnehmer die im Ausland leben, ihren Lohn aber von deutschen öffentlichen Kassen erhalten.