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Lohnsteuerbefreiung

Diplomatische oder konsularische Vertreter, die keine deutschen Staatsangehörigen sind oder sich nicht ständig im Inland aufhalten sowie Angehörige von ausländischen Streitkräften und Personen, die bei bestimmten internationalen Organisationen wie der UNO, der OECD oder bei der Europäischen Gemeinschaft tätig sind, sind von der Lohnsteuerpflicht in Deutschland befreit.


Siehe hierzu auch: Lohnsteuerklassen