Behält der Vermieter die Mieterkaution ein, so entstehen ihm damit Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Die Reparaturkosten, zu deren Bezahlung die Kaution verwendet wird, sind Werbungskosten. Diese können von aus Vermietung und Verpachtung stammenden Einkünften steuermindernd abgezogen werden.