Die auf einem Mietkautionskonto anfallenden Zinsen stehen prinzipiell dem Mieter zu und müssen auch von diesem versteuert werden. Falls kein Freistellungsauftrag vorliegt, ist von der Bank im Rahmen der Abgeltungssteuer ein Zinsabschlag einzubehalten, der an das Finanzamt abgeführt wird. Bis zu einem Höchstbetrag von 801 Euro sind Zinseinnahmen jedoch steuerfrei.