Ein Musiker kann selbstständig oder nicht selbstständig sein. Das Steuerrecht betrachtet als abhängige beschäftige Personen solche, die einem Arbeitgeber unterstellt sind oder sich in eine Unternehmungsstruktur befinden bzw. Weisungen des Arbeitgebers befolgen müssen. Für abhängige Arbeitnehmer besteht kein Unternehmensrisiko, weshalb diese grundsätzlich nicht als selbstständige Personen zählen. Ob eine Arbeit selbstständig ist, ist nicht der Berufsbezeichnung zu entnehmen, sondern der Art und Weise der ausgeübten Tätigkeit. Bei einer selbstständigen Tätigkeit sind sowohl Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb wie auch aus einer freiberuflichen Tätigkeit möglich. Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb unterliegen der Gewerbesteuer, während Freiberuflicher nicht gewerbesteuerpflichtig sind.
Praxistipp: Ob eine Tätigkeit selbstständiger oder freiberuflicher Natur ist, sollte beim zuständigen Finanzamt abgeklärt werden. Die Finanzämter sind übrigens zu dieser Auskunft verpflichtet.