Outplacement-Beratungen dienen der beruflichen Neuorientierung. Eine solche Beratung bieten Beschäftigungsgesellschaften oder Beratungsunternehmen an. Häufig wird im Rahmen von Abfindungsregelungen vereinbart, dass ein Arbeitnehmer nach seinem Ausscheiden aus einem Arbeitsverhältnis durch eine Outplacement-Beratung unterstützt wird. Durch die Aufwendungen für eine solche Beratung wird die für eine Abfindung geltende steuerliche Begünstigung nicht infrage gestellt.