Von Personenbeförderung wird gesprochen, sobald Personen, mit einem Fahrzeug gleich welcher Art, fortbewegt werden. Man spricht auch von einer Beförderungsleistung. Sofern diese Beförderungsleistung im Inland erfolgt, unterliegt sie grundsätzlich der Umsatzsteuer. Bei jeder Personenbeförderung sind bestimmte Sonderregelungen zu beachten. So ist die Personenbeförderung beispielsweise steuerfrei, sobald kranke oder verletze Menschen mit einem geeigneten Fahrzeug befördert werden. Des Weiteren gilt zu beachten, dass Beförderungen innerhalb einer Gemeinde, oder innerhalb einer Strecke von maximal 50km der ermäßigten Besteuerung unterliegen, sofern sie über den Schienenbahnverkehr, mit Oberleitungsomnibussen, im Fährverkehr oder im Linienverkehr mit Schiffen, Kraftfahrzeugen oder im Kraftdroschkenverkehr erfolgen.