Preisgelder müssen immer dann versteuert werden, wenn sie in einem kausalen Zusammenhang mit einer Einkunftsart stehen. Hat der Preisträger zu der Erzielung eines Preisgeldes ein besonderes Werk geschaffen, so ist immer von einem wirtschaftlichen Zusammenhang auszugehen. Ein Kinofilm dessen künstlerischen Wert einen Filmpreis erzielt wäre ein Typisches Beispiel hierfür. Der Filmpreis muss dann in jedem Falle versteuert werden. Bei einer freiberuflichen Tätigkeit des Künstlers unterliegt das Preisgeld den Einkünften aus selbstständiger Arbeit. Der Preis für das Lebenswerk eines Künstlers stellt hingegen keinen wirtschaftlichen Zusammenhang dar.