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Privatausgaben

Hat ein Steuerpflichtiger Ausgaben, die nicht mit der Erzielung von Einkünften in Zusammenhang stehen, so handelt es sich um Privatausgaben. Privatausgaben können steuerlich nur geltend gemacht werden, wenn sie den Sonderausgaben oder den außergewöhnlichen Belastungen zuzurechnen sind.


Siehe hierzu auch: Außergewöhnliche Belastung, Sonderausgaben