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Quellensteuer

Bei der Quellensteuer handelt es sich nicht um eine eigene Erhebungsart. Stattdessen ist die Quellensteuer ein Oberbegriff für andere Steuern. Schon bei der Entstehung von Einkünften wird die Quellensteuer erhoben. Beispiele für eine Quellensteuer wären die Lohn- oder Kapitalertragssteuer. Sofern ein Steuerpflichtiger die Einkommenssteuer zahlen muss, wird die bereits gezahlte Quellensteuer vom Finanzamt verrechnet. Sollte die zu zahlende Einkommenssteuer geringer ausfallen, als die bereits gezahlte Quellensteuer, erstattet das
Finanzamt die überzahlten Beträge zurück.


Siehe hierzu auch: Einkommenssteuer, Lohnsteuerklassen