Um eine staatliche Zulage zu erhalten, oder aber vom Sonderausgabenabzug zu profitieren, muss ein ausgewähltes Anlageprodukt staatlich zertifiziert sein. Damit Anlageprodukte eine staatliche Zertifizierung erhalten, muss die Gewährleistung einer Mindestabsicherung für das Alter vorhanden sein. Entscheidend ist dabei mindestens eine Nominalwerterhaltung der eingezahlten Beiträge. Für die spätere Rentenzahlung über das Ablageprodukt stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Etwa die lebenslange Leibrente oder die monatlich gleichbleibende Rente oder aber monatlich steigende Rentenbeträge. Eine zusätzliche Restkapitalverrentung muss vor allem bei der zweiten Möglichkeit vorhanden sein. Dem Steuerpflichtigen müssen mit der Vollendung des 80. Lebensjahres mindestens 10% des Anfangskapitals zur Verfügung gestellt werden. Zu den förderungsfähigen Produkten zählt beispielsweise die Rentenversicherung. Ebenso Kapitalisierungsprodukte, Bankauszahlungspläne oder aber Investmentfonds. Weiterhin besteht die Möglichkeit, eine staatliche Förderung für die betriebliche Altersvorsorge zu erhalten. Dafür ist es aber notwendig, die Beiträge vom versteuerten und vom sozialversicherungspflichtigen Lohn zu entrichten. Arbeitslohn, der pauschal versteuert wurde, kann nicht berücksichtigt werden. Ein weiterer wichtiger Faktor ist der Beginn der Rentenauszahlung. Dieser muss mit der normalen Altersrente zusammentreffen. Sollte das Kapital vorzeitig ausgezahlt werden, werden die staatlichen Förderungen nachträglich versagt. Eine komplette Rückzahlung der Zulagen und Steuervorteile wäre nötig.