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Sachspenden

Sachspenden werden als Wertabgaben deklariert und stammen aus geldwertem Vermögen des Spenders. Zur Ermittlung des Wertes der Sachspende wird der Marktpreis, der auch gemeiner Wert bezeichnet wird, herangezogen. Werden Gegenstände aus dem Betriebsvermögen entnommen, so wird der entnommene Wert plus die Umsatzsteuer als Buchwert zugrunde gelegt. Die Sachspenden können nur steuerbegünstigt sein, wenn sie der Förderung eines Steuerbegünstigten Zweck dienen. Dem Finanzamt muss hierfür eine Spendenquittung vorgelegt werden. Die Spendenquittung muss neben dem Wert auch die genaue Bezeichnung des Gegenstandes enthalten.


Praxistipp: Auch bereits gebrauchte Vermögensgegenstände können als Sachspende eingesetzt werden.


Siehe hierzu auch: Spenden