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Sammelbeförderung

Erfolgt eine Beförderung vom Wohnort des Arbeitnehmers zu seiner Arbeitsstätte durch ein Fahrzeug des Arbeitgebers, so liegt eine kostenlose und vergünstigte Sammelbeförderung vor. Findet die Fahrt ausschließlich zwischen Wohn- und Arbeitsstätte statt und ist diese betrieblich erforderlich, so ist die Sammelbeförderung steuerfrei. Kann Beförderung nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln und oder nur beschwerlich durchgeführt werden, wird die Sammelbeförderung anerkannt. Wird der Mitarbeiter an stetig wechselnden Dienstorten und wechselnden Arbeitsstätten tätig, liegt ebenfalls eine Sammelbeförderung vor.
Seit dem 01.01.2004 ist es für Arbeitgeber nicht mehr möglich, eine Entfernungspauschale für die Sammelbeförderung geltend zu machen.


Siehe hierzu auch: Entfernungspauschale