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Sonderabschreibung

Zusätzlich zu normalen Abschreibungen können auch Sonderabschreibungen geltend gemacht werden. Als Voraussetzung für Sonderabschreibungen muss, die normale Abschreibung linear vorgenommen worden sein. Die degressive Abschreibung wird nur bei sogenannten Ansparabschreibungen erlaubt. In einigen Sonderfällen kann eine Sonderabschreibung bereits bei der Anzahlung vorgenommen werden. So können zum Beispiel Privatkrankenhäuser ihre Anlagegüter als Sonderabschreibung geltend machen. Dasselbe gilt für die Kohle- oder Bergbauindustrie. Sonderabschreibungen können umfassen: besondere Gebäude wie z. B. Denkmäler, bestimmte Industriezweige sowie Klein- und Mittelstandsbetriebe. In den meisten Fällen wird hierfür die Ansparabschreibung genutzt. Diese ist vor allem für Klein- und Mittelstandsbetriebe günstig. Sie dürfen bereits vor Kauf eines Gutes Rücklagen bilden, die Gewinn mindernd angerechnet werden können.


Siehe hierzu auch: Abschreibung / linear