Ist die im Steuerbescheid ausgewiesene Steuerschuld für das ausgewiesene Steuerjahr niedriger als die bereits einbezahlte Steuer, erfolgt eine Steuerrückerstattung. Betroffene Steuerarten sind hier insbesondere die Lohnsteuer oder Kapitalertragssteuer. Bei Privatpersonen zählen Steuererstattungen nicht zu den Einkünften. Anders jedoch bei Erstattungen von betrieblichen Steuern. Hierbei handelt es sich in aller Regel um Betriebseinnahmen. Wurde eine Steuererklärung nicht fristgerecht eingereicht, darf das Finanzamt auch für Steuererstattungen Säumnisgebühren verlangen.