Per Gesetz erfolgte Mitte 2004 die Begrenzung der Anerkennung von Ausbildungs- bzw. Studienkosten auf höchstens 4000 EUR jährlich. Sie sind als Werbungskosten anzusetzen, wobei als typische Kosten unter anderen anerkannt werden: Arbeitsmittel, Kosten für die Anschaffung eines Computers, Fahrtkosten und Internetkosten.