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Tafelgeschäfte

Tritt der Bankkunde bei Wertpapiergeschäften namentlich nicht in Erscheinung, spricht das Gesetz von sogenannten Tafelgeschäften. Die Erledigung von Tafelgeschäften erfolgt am Bankschalter, wobei keinerlei Konto involviert ist. Auf Kapitalerträge aus Tafelgeschäften erhebt die Bank automatisch 35 Prozent Zinsabschlag, um ihn direkt an das zuständige Finanzamt abzuführen.

Praxistipp: Tafelgeschäfte sind vor allen Dingen für Personen interessant, die hohen Einkommenssteuersätzen unterliegen. Allerdings sind bei Geschäften, die einen Wert von 15.338 EUR übersteigen die Anonymitäten der Kunden nicht mehr gewährleistet. In diesen Fällen ist die Bank zur Identifizierung verpflichtet.


Siehe hierzu auch: Zinsabschlag