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Unternehmer

Der Begriff des Unternehmers wird im Umsatzsteuergesetz definiert. Danach ist Unternehmer, wer eine berufliche oder gewerbliche Tätigkeit selbstständig ausübt. Dabei zählt die gesamte berufliche wie auch gewerbliche Tätigkeit des Unternehmers zum Unternehmen. Als gewerbliche oder berufliche Tätigkeit zählen alle Tätigkeiten, die mit dem Ziel ausgeübt werden, daraus Einnahmen zu erzielen. Dies gilt auch dann, wenn keine Absicht vorhanden ist, einen Gewinn zu erzielen. Ebenso zählt als gewerbliche oder berufliche Tätigkeit, wenn eine Personengesellschaft ausschließlich für die vorhandenen Mitglieder tätig wird. Zudem kann auch ein Arbeitnehmer neben seiner nicht selbstständigen Tätigkeit noch Unternehmer sein.
Die Tatsache, ob jemand Unternehmer ist, spielt bei der Erhebung der Umsatzsteuer eine entscheidende Rolle. Die Umsatzsteuer muss ausschließlich von Unternehmen an das Finanzamt abgeführt werden. Eine Möglichkeit zur Befreiung von der Umsatzsteuer besteht ausschließlich für Kleinunternehmer. Zudem erhalten verschiedene Berufsgruppen wie Ärzte ebenfalls eine Umsatzsteuerbefreiung.


Siehe hierzu auch: Umsatzsteuer-Identifikationsnummer