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Finanzierungskosten

Als Finanzierungskosten werden alle Aufwendungen bezeichnet, die im Zuge einer Kreditbeschaffung anfallen. Sie werden daher auch als Fremdkapitalkosten bezeichnet. Hierzu gehören beispielsweise Zinsen, Vermittlungsprovisionen, Bearbeitungsgebühren, Disagio (Abgeld) und Notarkosten bei Grundbucheintragungen im Falle einer Besicherung durch Hypothek oder Grundschuld.
Finanzierungskosten sind als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten gemäß § 9 Abs. 1 EStG sofort abzugsfähig und mindern den zu versteuernden Gewinn im Jahr der Entstehung, sofern ein unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang mit der Erzielung von Einkünften besteht. Beispiel: Ein neuer Firmenwagen wird ganz oder teilweise über einen Kredit finanziert.
Kreditzinsen sind als Finanzierungskosten im jeweiligen Veranlagungszeitraum sofort abzugsfähig. Werden Finanzierungskosten durch den Käufer eines Wirtschaftsgutes vom Verkäufer übernommen, werden diese wie Anschaffungskosten behandelt und sind somit nicht direkt abzugsfähig. Beispiel: Zinsen für bereits bestehende Kredite beim Kauf einer Immobilie.
Wird hingegen ein Eigenheim zur ausschließlich privaten Nutzung per Darlehen finanziert, sind die Zinsen nicht als Werbungskosten abzugsfähig. Hierbei handelt es sich dann um nicht abzugsfähige Aufwendungen im Rahmen der privaten Lebensführung.


Siehe hierzu auch: Gebäudeabschreibung, Wirtschaftsgut, Werbungskosten / Vermieter