MehrNetto.de - Steuerlexikon


Firmenwert

Der Firmenwert beschreibt den Mehrwert eines Unternehmens, der dessen Substanzwert abzüglich etwaiger Schulden und sonstiger Verbindlichkeiten übersteigt. Der Firmenwert wird deshalb zu den immateriellen Vermögensgegenständen des Unternehmens gezählt und ist auf diese Weise ein potenzieller Teil der zukünftigen Gewinne des Hauses. Dies bedeutet: Der Firmenwert zeigt, welche Rendite von dem Unternehmen erwartet werden kann. Da der Firmenwert durch das Unternehmen erzeugt wird, ist er zudem untrennbar mit ihm verbunden.
Der Firmenwert wird durch unterschiedliche Faktoren erzeugt. Zu diesen zählen: Kompetenz der Mitarbeiter, die Organisation von Einkauf- und Absatz, Image des Unternehmens, Lage der Firma bzw. der Verkaufsstelle sowie Bekanntheitsgrad des Hauses. Sollte der Firmenwert dabei über ein Entgelt erworben worden sein, kann das Unternehmen diesen aktivieren. Von einem solchen entgeltlichen Erwerb spricht man beispielsweise dann, wenn die Kaufsumme der Firma höher als der kumulierte Wert der aktiven und passiven Wirtschaftsgüter ist.
Kapitalgesellschaften sind gezwungen, den Firmenwert gesondert auszuweisen. Kleinere Kapitalgesellschaften haben zusätzlich jedoch die Option, diesen als 'immateriellen Vermögensgegenstand' zu aktivieren. Diese Möglichkeit besteht jedoch nur, wenn der Firmenwert entgeltlich erworben wurde. Hat das Unternehmen ihn selbst geschaffen, darf er nicht aktiviert werden. Die steuerrechtliche Behandlungen des Firmenwerts schreibt eine Aktivierung entgeltlich erworbener Firmenwerte hingegen sogar vor (es besteht die sogenannte 'steuerrechtliche Aktivierungspflicht'). Dabei zählt der Firmenwert zu den abnutzbaren Wirtschaftsgütern. Deshalb muss er mit einer Nutzungsdauer von 15 Jahren abgeschrieben werden.


Siehe hierzu auch: Abschreibung / linear, Wirtschaftsgut