Geldbeschaffungskosten bzw. Finanzierungskosten sind alle Aufwendungen einer Darlehensbeschaffung. Die häufigsten Typen sind dabei Zinsen, Disagio, Kosten für den Grundbucheintrag bei einer Hypothek sowie Kreditvermittler-Provisionen. Die Finanzierungskosten gelten dabei als sofort abzugsfähige Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben. Dies bedeutet, sie reduzieren den jährlichen steuerpflichtigen Gewinn. Allerdings gibt es eine Einschränkung: Dies gilt nur, sollten die Finanzierungskosten im Zusammenhang mit dem Erreichen von Einnahmen stehen. Wird zum Beispiel ein Objekt, das vermietet wird, über ein Darlehen finanziert, dann sind die Kreditzinsen sofort abzugsfähige Finanzierungskosten. Wird das Objekt jedoch ausschließlich dazu verwendet, um selbst darin zu wohnen, so sind die Kreditzinsen keine Werbungskosten und deshalb nicht mehr abzugsfähig. Sie werden dann Teil der nicht abzugsfähigen Aufwendungen, die für die private Lebensführung notwendig sind. Sollte ein Käufer eines Vermögenswertes vom Verkäufer Finanzierungskosten (bestehende Kreditzinsen) übernehmen, so sind diese Anschaffungskosten und damit voll steuerpflichtig.