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Investmentclub

Ein Investmentclub ist ein Zusammenschluss von Anlegern, der meistens auf der Basis der gesetzlichen Regelungen zur Gesellschaft bürgerlichen Rechts gegründet wird. Ziel ist eine gemeinsame Geldanlage, die durch das Sammeln des Kapitals auch dort getätigt werden kann, wo größere Mindesteinlagen gefordert werden, die vom Einzelnen nicht erreicht werden. So lange ein Investmentclub nicht mehr als 50 Mitglieder hat und die Gesamtanlagesumme eine halbe Million Euro nicht überschreitet, unterliegt er nicht der Kontrolle durch BaFin. Durch die auf die Anlage fällige Abgeltungssteuer ergibt sich ein Problem. Die erzielten Renditen müssen zugeordnet werden. Das geschieht über die Anteile der einzelnen Mitglieder am angelegten Vermögen. Die konkrete Aufteilung der Gewinne macht es möglich, die Versteuerung der Gewinne auch zum persönlichen Steuersatz vornehmen zu lassen.


Siehe hierzu auch: Zinsabschlag, Aktienoptionen