Die Kilometerpauschale dient dazu, tatsächliche Fahrkosten nachzuweisen. Allerdings greift sie meist nur dann, wenn die Nutzung einer Entfernungspauschale nicht notwendig ist. Beispielsweise kommt die Kilometerpauschale bei Dienstreisen, Einsatzwechseltätigkeiten oder bei einer doppelten Haushaltsführung zum Einsatz. Die Auswahl der richtigen Kilometerpauschale ist in der Regel abhängig vom jeweiligen Fahrzeug. Für die Nutzung von einem PKW fallen beispielsweise 0,30 Euro pro Kilometer an. Solche Kilometersätze können genutzt werden, alternativ besteht aber auch die Möglichkeit, einen individuellen Kilometersatz nachzuweisen. Bei dem individuellen Kilometersatz lassen sich nicht nur die tatsächlichen Fahrkosten berücksichtigen, sondern alle Kosten, die für die Fahrzeugunterhaltung anfallen, wie zum Beispiel Reparaturkosten oder Beiträge für die Versicherung.
Praxistipp: Der individuelle Kilometersatz lohnt sich vor allem bei kostenintensiven Fahrzeugen.