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Fahrtkostenzuschüsse

Wenn ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern für deren Fahrten zwischen ihrem Wohnort und der täglichen Arbeitsstätte einen Fahrtkostenzuschuss zahlt, so war dieser bis zum Jahresende 2003 steuerfrei, sofern ihn der Arbeitgeber für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel gewährte. Auch das unentgeltliche oder teilentgeltliche Überlassen von Fahrausweisen für öffentliche Verkehrsmittel war steuerfrei. Seit 2004 sind jedoch auch solche Zuschüsse lohnsteuerpflichtig. Der geldwerte Vorteil von Fahrtkostenzuschüssen kann jedoch pauschal versteuert werden und ist dann auch sozialversicherungsfrei.


Siehe hierzu auch: Pauschalierung der Lohnsteuer, Fahrtkosten, Steuerfreie Einnahmen