MehrNetto.de - Steuerlexikon


Mittagsheimfahrt

Die Entfernungspauschale, die als die einfache Wegstrecke zwischen der Wohnung und dem Arbeitsplatz definiert ist, kann nur einmal täglich steuerlich geltend gemacht werden. Wer mittags nach Hause fährt, um nach seiner Pause wieder an den Arbeitsplatz zurückzukehren, darf dies nicht angeben, denn diese zusätzliche Fahrt fällt nicht unter Werbungskosten für die eigenen Einnahmen aus nicht selbstständiger Arbeit.
Ausnahmeregelungen gibt es für behinderte Menschen: Sie können, so sie nicht selbst das Fahrzeug führen, eine zusätzliche Leerfahrt steuerlich geltend machen. Personen, deren Behinderungsgrad wenigstens 70 beträgt, können, ebenso wie Menschen, deren Behinderungsgrad wenigstens 50 beträgt und die im Straßenverkehr stark eingeschränkt sind, ihre wirklichen Aufwendungen steuerlich geltend machen. Optional steht es ihnen frei, ohne Einzelnachweisen für die Kosten einen Kilometerersatz von 30 Cent geltend zu machen.


Siehe hierzu auch: Entfernungspauschale, Kilometersatz