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Kilometersatz

Fahrkosten lassen sich grundsätzlich als Werbungskosten angeben. Dazu kann die Kilometerpauschale zum Einsatz kommen. Eine weitere Möglichkeit ist die Nutzung von einem individuellen Kilometersatz. Der individuelle Kilometersatz ermöglicht die Berücksichtigung aller Kosten, die für das Fahrzeug aufgebracht werden müssen. Dazu zählen nicht nur die tatsächlichen Fahrkosten, sondern ebenso Beiträge für Versicherungen, Reparaturkosten oder Abschreibungen. Die angefallenen Kosten müssen dazu addiert und anschließend auf die dienstlichen und die privaten Kilometer verteilt werden. Um die Aufwendungen ordentlich nachzuweisen, sollte stets ein Fahrtenbuch geführt werden, aus welchem die gefahrenen Kilometer und dessen Zweck entnommen werden können.


Siehe hierzu auch: Kilometerpauschale, Dienstreise, Fahrtätigkeit, Einsatzwechseltätigkeit, Doppelte Haushaltsführung, Werbungskosten / Vermieter