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Negative Einkünfte

Im Rahmen der Einkommenssteuererklärung besteht die Möglichkeit, negative Einkünfte, auch als Verlust bezeichnet, geltend zu machen. Dazu muss ein Verlustabzug, ein vertikaler oder ein horizontaler Verlustausgleich erfolgen. Bei dem Verlustabzug nach § 10d EStG besteht die Möglichkeit, Verluste ebenso wie Sonderausgaben von den erzielten Einkünften abzuziehen. Der Verlustabzug ist insbesondere bei negativen Einkünften aus anderen Veranlagungszeiträumen zu empfehlen. Bei dem vertikalen Verlustausgleich haben Steuerpflichtige die Möglichkeit, ihre negativen Einkünfte zwischen verschiedenen Arten von Einkommen auszugleichen. Der vertikale Verlustausgleich kann beispielsweise nach einem horizontalen Verlustausgleich, der ausschließlich innerhalb der selben Einkommensart möglich ist, erfolgen.


Siehe hierzu auch: Verlustrücktrag, Verlustvortrag