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Notarkosten

Zu den Anschaffungsnebenkosten zählen Notarkosten, welche zusammen mit den Anschaffungskosten abgeschrieben werden können. Notarkosten fallen immer beim Kauf einer Immobilie an. Bei einer Hypothekeneintragung entstehen Notarkosten, die den Finanzierungskosten zugerechnet werden. Finanzierungskosten können direkt als Betriebskosten bei einer Geschäftsimmobilie oder als Werbungskosten bei einer Privatimmobilie geltend gemacht werden. Berücksichtigt werden aber muss, dass nur jene Notarkosten absetzbar sind, welche im kausalen Zusammenhang mit der Einkunftserzielung stehen. Bei einem Immobilienerwerb zum Zwecke der Vermietung wäre diese Voraussetzung erfüllt.


Siehe hierzu auch: Anschaffungskosten, Finanzierungskosten, Werbungskosten / Vermieter