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Personengesellschaften

Es wird unterschieden zwischen Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften. Nachfolgende Gesellschaftsformen sind Personengesellschaften: die Offene Handelsgesellschaft (OHG), die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die Kommanditgesellschaft (KG) und die Partnerschaftsgesellschaft. Personengesellschaften haben keine eigene Rechts- und Geschäftsfähigkeit und gelten nicht als juristische Person. Es können keine Personengesellschaften zur Einkommenssteuerverpflichtung herangezogen, jedoch die einzelnen Gesellschafter der jeweiligen Personengesellschaften. Am Jahresabschluss wird der Gewinn der Personengesellschaft festgestellt und den einzelnen Gesellschafter zugeteilt. Die Zurechnung des Gewinns auf die einzelnen Gesellschafter sind die Einkünfte aus dem Gewerbebetrieb. Gewerblich tätig sind Personengesellschaften fast immer und müssen folglich Gewerbesteuer entrichten, sofern keine Gewerbesteuerbefreiung erteilt wurde. Das Einkommenssteuergesetz enthält die Bestimmungen zur Ermittlung der Gewerbesteuer. Es kann ein Gewinn hinzugerechnet oder ein Verlust abgezogen werden. Bei keiner etwaigen Steuerbefreiung muss ebenfalls die Umsatzsteuer abgeführt werden.


Siehe hierzu auch: Einkommensteuervorauszahlungen, Einkünfte aus Gewerbebetrieb, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer