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Überstundenvergütung

Die Vergütung, die einem Arbeitnehmer für Überstunden gezahlt wird, zählt zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Dies gilt auch für einen eventuellen Mehrbetrag, falls das Entgelt für die Überstunden höher ist. Zuschläge für Nachtarbeit, für Sonntagsarbeit sowie für Arbeitstätigkeiten an gesetzlichen Feiertagen sind dagegen steuerfrei. Allerdings ist die Steuerfreiheit betragsmäßig begrenzt.


Siehe hierzu auch: Sonntagsarbeit, Nachtarbeit