Nimmt ein Arbeitnehmer mindestens fünf Arbeitstage unbezahlten Urlaub, so ist dies auf seiner Lohnsteuerkarte und auf seinem Lohnkonto zu vermerken, indem der Buchstaben 'U' eingetragen wird. Unbezahlter Urlaub wirkt sich nicht auf die Lohnsteuer aus. Diese ist wie gewohnt der Lohnsteuertabelle zu entnehmen.