Mit dem Einkommensteuernachweis erfolgt frühestens nach Ablauf des Kalenderjahres eine Veranlagung zur Einkommensteuer. Alle Einkünfte, die ein steuerpflichtiger Bürger im vergangenen Jahr erzielt hat, werden nun endgültig der Steuer unterworfen. Dabei wird zwischen Einzelveranlagung und gemeinsamer Veranlagung zur Einkommenssteuer unterschieden. Während für steuerpflichtige Personen, die während des gesamten abgelaufenen Jahres getrennt lebten oder verwitwet sind, die Einzelveranlagung in Betracht kommt, besteht für verheiratete Paare grundsätzlich die Möglichkeit der gemeinsamen Veranlagung. Stellt allerdings einer der Ehepartner einen entsprechenden Antrag, ist auch hier die getrennte Einkommenssteuerveranlagung möglich. Für das Jahr, in dem die Eheschließung erfolgt, gelten besondere Bedingungen. Nur, wenn der Arbeitslohn mit allen anderen Einkünften zusammengerechnet einen bestimmten Betrag übersteigt, ist die betreffende Person überhaupt zur Abgabe einer Einkommenssteuererklärung verpflichtet. Diese Grenze liegt 2002 für Ledige Steuerpflichtige bei 7271 EUR und bei 14543 EUR für verheiratete Paare. Falls im abgelaufenen Kalenderjahr ein Verlust entstanden ist, muss generell eine Einkommenssteuererklärung abgegeben werden. Außerdem ist in folgenden Fällen die Abgabe einer Einkommenssteuererklärung per Gesetz vorgeschrieben: Zusätzlich zum Arbeitsentgelt wurden mehr als 410 EUR erzielt. Alle Einkünfte unterliegen dem Progressionsvorbehalt, weil einer der Ehepartner Einkünfte in Lohnsteuerklasse 5 oder 6 bezogen hat und beide Parteien Einkommen beziehen. Auch wenn Entgelt von mehreren Arbeitgebern parallel bezogen oder vorab ein Lohnsteuerfreibetrag eingetragen wurde, besteht grundsätzlich eine Erklärungspflicht. Es existieren noch zahlreiche weitere Sonderfälle, über die sich der Steuerpflichtige bei Unklarheiten unbedingt informieren sollte. Weil in der Regel mit einer Steuerrückerstattung zu rechnen ist, lohnt sich der vergleichsweise geringe Aufwand für die Erstellung einer Einkommenssteuererklärung für die meisten Steuerpflichtigen auf jeden Fall.