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Zimmervermietung

Zimmervermietungen, die von Fremden für einen kurzen bestimmten Zeitraum in Anspruch genommen werden, sind umsatzsteuerpflichtig. Nach dem Umsatzsteuergesetz ergeben sich jedoch folgende Ausnahmen: Die Beherbergung sowie Verköstigungen an überwiegend junge Personen bis Vollendung des 27. Lebensjahres und zum Zwecke von Erziehung-, Ausbildung- oder Fortbildungszweck. Bei Beherbergung wie Verköstigungen an körperlich Versehrte durch anerkannte Verbände, Körperschaften und Personenvereinigungen der freien Wohlfahrtspflege oder angeschlossenen Wohlfahrtsverbänden. Der Service der deutschen Jugendherbergen sowie des Hauptverbandes für Jugendwanderungen und Herbergen e. V., einschließlich zu diesen Verbänden gehörenden Unterteilungen, Einrichtungen und Jugendherbergen, falls die Leistungen den Zwecken der jeweiligen Satzung dienen.


Siehe hierzu auch: Ferienwohnung, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer