Wer über einen Zinsschein verfügt, erhält in der Regel einen bestimmten Zinsanspruch. Urkundlich verbriefte Anleihen sind in der Regel mit verschiedenen Zinsscheinen verbunden. Der fällige Zinsbetrag lässt sich einlösen, sobald der Zinsschein eingereicht wird. In solch einem Fall beträgt die Kapitalertragssteuer 35 Prozent. Grund dafür ist die Tatsache, dass es sich hierbei um ein Schaltergeschäft handelt.