Bei den unterschiedlichen Steuerarten wird zwischen direkten und indirekten Steuern differenziert. Eine direkte Steuer ist vom Steuerpflichtigen oder über Dritte zu zahlen. Ein Beispiel für die Zahlung über Dritte ist die Lohnsteuer, die vom Arbeitgeber geschuldet wird. Neben der Einkommensteuer und der Lohnsteuer gehören auch die Kapitalertragsteuer und die Körperschaftsteuer zu den wichtigsten direkten Steuern. Bei indirekten Steuern schuldet ein Dritter, beispielsweise ein Verkäufer, die betreffende Steuer, während die letztlich durch die Steuer belastete Person nicht zur Abführung der Steuer an das Finanzamt verpflichtet ist. Die Ergebung von indirekten Steuern erfolgt über den Preis der jeweiligen Ware oder Dienstleistung. Beispiele für indirekte Steuern sind neben der Umsatzsteuer auch die Stromsteuer sowie die Mineralölsteuer und die Tabaksteuer.