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Einkunftsarten

Das Einkommen von Steuerpflichtigen unterliegt der Einkommensteuer. Das Einkommensteuergesetz definiert, was als Einkommen zu betrachten und entsprechend zu bewerten ist. Hierzu werden sieben grundsätzliche Einkunftsarten definiert. Einkünfte, die unter eine dieser Einkunftsarten fallen, sind in Deutschland steuerpflichtig:
1. Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft;
2. Einkünfte aus Gewerbebetrieb;
3. Einkünfte aus selbstständiger Arbeit;
4. Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit;
5. Einkünfte aus Kapitalvermögen;
6. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung;
7. Sonstige Einkünfte
Zu den sonstigen Einkünften gehören Renten, wiederkehrende Bezüge, private Veräußerungsgeschäfte, Unterhaltsleistungen und Leistungen, die sich aus Verträgen zur Altersvorsorge ergeben.
Ist es nicht möglich, Einkünfte einer der genannten Einkunftsart zuzuordnen, so sind diese steuerfrei. Beispiele hierfür sind Gewinne aus Lotterien. Diese gehören keiner der sieben Einkunftsarten an und sind somit steuerfrei. Auch Gewinne, die bei privaten Veräußerungen erzielt werden, werden nicht als einkommensteuerpflichtiges Einkommen gesehen. Beim Verkauf von Immobilien und Wertpapieren können jedoch steuerpflichtige Einkünfte entstehen.


Siehe hierzu auch: Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Einkünfte aus Gewerbebetrieb, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung